Drei-Wege-Finanzierung

Das Grundprinzip eines Drei-Wege-Kredits ist das eines herkömmlichen Autokredits, bei dem sich ein potentieller Kunde für ein entsprechendes Modell entscheidet und daran anschließend neben der monatlichen Ratenhöhe auch die Laufzeit und des effektiven Jahreszins festlegt. Nach Unterzeichnung des Finanzierungsvertrages wird dann wie bei einem normalen Autokredit entsprechend mit der Tilgung des Kredits begonnen. Doch jetzt ergibt sich eine Besonderheit durch die Drei-Wege-Finanzierung: Am Ende der Laufzeit verbleibt auf dem Darlehenskonto eine Restschuld bestehen, die auf verschiedene Arten getilgt werden kann. Der Kreditnehmer hat zum einen die Möglichkeit, diese Restschuld nunmehr in einen neuerlichen Ratenkredit umzuwandeln. Dies hat allerdings den Nachteil, dass hierdurch neben der Zinsbelastung auch die Laufzeit steigt.

Daher sollte von einer Anschlussfinanzierung Abstand genommen werden. Möglichkeit zwei wäre eine Darlehensablösung durch einen Einmalbetrag, der zu diesem Zeitpunkt vorhanden sein sollte, bspw. aus einer fällig werden Versicherung oder aus einem endfälligen Sparguthaben. Die dritte und damit letzte Möglichkeit wäre die Rückgabe des Gegenstandes, in diesem Fall das Fahrzeug an den Händler. Letztere Maßnahme kommt dabei ein wenig dem Leasing gleich. Auch bei der Drei-Wege-Finanzierung sollte entsprechend darauf geachtet werden, dass die Laufzeit möglichst lange vereinbart wird, damit es zu einer niedrigen Schlussrate kommt.

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