Akzeptkredit

Akzeptkredite sind Diskontkrediten gleichgestellt und fallen unter die Spezialkredite. Diese werden vornehmlich individuell zwischen Kreditinstitut und Geschäftskunden geschlossen. Der Akzeptkredit findet seine Grundlage in einem Wechsel. Dieser wird vom Aussteller selbst auf den Kunden gezogen. Diese Wechsel finden sich hauptsächlich im Handel mit Waren. Der Empfänger dieser Waren oder auch von Dienstleistungen bekommt ein bestimmtes Zahlungsziel gesetzt. Da der Kunde also die Ware nicht sofort zahlen muss, benötigt der Lieferant natürlich über diesen Zeitraum eine gewisse Sicherheit. Um seine Forderungen entsprechend zu sichern, zieht der Lieferant einen Wechsel auf den Kunden, der sich damit verpflichtet, die vereinbarte Summe zu einem bestimmten Zeitpunkt zu zahlen. An diesem Zahlungstag wird der Wechsel dann auch fällig.

Die Wechselziehung erfolgt nun im Rahmen des Akzeptkredits, die Bank ist damit Schuldner dieses Wechsels. Diese Verpflichtung wird allerdings durch das Kreditinstitut nur für den Fall übernommen, dass der Kunde spätestens einen Tag nach Fälligkeit des Wechsels die Wechselsumme zur Einzahlung bringt. Die Geldsumme muss daher auf dem eigenen Konto des Kunden zur Verfügung stehen. Die Ausgabe von Akzeptkrediten erfolgt von daher nur an Kunden mit einer erstklassigen Bonität, denn das Vertrauen, das die Bank hier in den Kunden setzt, ist groß. Nicht selten sind sechsstelligen Wechselsummen zu vertrauen. Der Vorteil für den Lieferanten oder Dienstleister liegt darin, dass dieser durch den Wechsel eine Art Bürgschaftsversprechen von der Bank erhält. Auf diese Weise hat der Lieferant nicht nur das Wissen um eine sehr gute Bonität seines Kunden, es ergibt sich hieraus auch eine langfristige Geschäftsbeziehung.