Kreditsicherheiten

Sowohl Kreditinstitute als auch Direktbanken wenden zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit ihrer Kunden das Kunden-Scoring an. Dieses Scoring dient als Maßstab, ob ein Kreditantrag angenommen oder abgelehnt werden muss. Aber auch die subjektive Einschätzung des Kreditgebers spielt eine nicht ganz unerhebliche Rolle, wenn es um die Kreditvergabe geht. Kreditnehmer sollten daher selbstbewusst in der Gesprächsführung an den Bankmitarbeiter herantreten. Nicht jeder ist ein „lupenreiner Geschäftsmann“, es gibt Bürger mit einem geringen Einkommen oder einem negativen Eintrag in der SCHUFA. Auch ihr persönliches Auftreten sollte nicht dem eines Bittstellers gleichen. Denn manchmal geht es um Kleinigkeiten, um das so oft zitierte „Zünglein an der Waage“. Auch Bankberater sind nun einmal „nur“ Menschen, und daher werten auch sie in vielen Fällen den persönlichen Eindruck des Kunden.

Wer hingegen kleinlaut oder gar schüchtern auftritt, erweckt leicht, als wenn er etwas zu verbergen hätte, dass er letztlich auf diese Bank angewiesen ist. Das kann nicht gut gehen. Wer Konditionsverhandlungen führt, sollte in jedem Stadium klar machen, dass es auch noch andere Anbieter als Alternative gibt. Der Bank hingegen kommt es in erster Linie darauf an, dass die Kreditraten ohne größere Zwischenfälle zurückgezahlt werden können. Die Bank setzt also ein gewisses Vertrauen in den Kreditnehmer voraus, und dabei begünstigen diesen entsprechend die persönlichen und charakterlichen Züge. Zwar hat die Bank alle rechtlichen Mittel in der Hand, gegen einen Kreditnehmer vorzugehen, der sich weigert, seine Kreditraten zu zahlen. In den meisten Fällen führt dies jedoch zu keinem positiven Ergebnis.

Wer also positiv bewertet werden will, zeigt nicht nur ein positives und sicheres Auftreten, es sollten auch alle Unterlagen beigebracht werden, die zur Kreditbeurteilung dienen. Wer die Unterlagen von sich aus mitbringt, punktet deutlich als derjenige, der zu jedem Schreiben einzeln aufgefordert werden muss. Wer nichts zu verbergen hat, kann auch eine SCHUFA-Auskunft beilegen, diese Auskunft gibt es übrigens seit dem 1.4.2010 einmal jährlich kostenlos von der SCHUFA! Weiter sollten sich auch Gehaltsnachweise, Arbeitsvertrag und Verdienstabrechnung sowie vorhandene Vermögen in den Kreditunterlagen wieder finden. Nicht zu empfehlen sind Konkurrenzangebote in schriftlicher Form, denn nicht selten gehen die Banken dazu über, ihre Kreditkonditionen denen anzupassen. Auf diese Weise hat der Kreditnehmer keine Möglichkeit, den Spielraum, den jede Bank zur Verfügung hat, voll auszuschöpfen.

Gerade als Existenzgründer gelingt es nicht immer, seine Kredite mit ausreichenden Werten abzusichern. Helfen Banken oder Sparkassen in einem solchen Fall nicht weiter, hat immer noch die Möglichkeit, sich an die Bürgschaftsinstitute der einzelnen Bundesländer zu wenden. Diese Institute bieten mit Rückgarantie von Bund und Ländern so genannte Ausfallbürgschaften an. Diese wiederum dienen den Banken und Sparkassen wie vollwertige Sicherheiten. Die Abwicklung ist dabei sehr einfach: Die jeweilige Bürgschaftsbank bürgt für den Kreditnehmer über einen bestimmten Kreditbetrag bei dessen Hausbank. Allerdings ist die Bürgschaft auf 80 Prozent der Bürgschaftssumme begrenzt, die verbleibenden 20 Prozent stehen im eigenen Risiko der Hausbank.

Dabei sollte die ausgegebene Bürgschaft nun nicht als ein Geschenk angesehen werden, denn diese sorgt lediglich für einen Ausgleich der fehlenden Sicherheiten. Die Kreditsumme, die der Darlehensnehmer aufgenommen hat, steht ausschließlich unter dessen Haftung. Kommt es also zur Insolvenz, dann haftet der Kreditnehmer der Bürgschaftsbank auch für die Summe, für die gegenüber der Hausbank gebürgt wurde.

In Anspruch nehmen können die Ausfallbürgschaft neben gewerblichen Unternehmern auch alle Freiberufler, wenn ihr Finanzierungsvorhaben betriebswirtschaftlich zwar positiv ausfällt, sie aber dennoch keinen Kredit wegen fehlender Sicherheiten erhalten. Hier dient die Ausfallbürgschaft dann als vollwertige Kreditsicherheit. Es ist zudem möglich, für ein einzelnes Unternehmen auch mehrere Ausfallbürgschaften zu gewähren. In der Regel beläuft sich die Ausfallbürgschaft für einen Sicherungsbetrag in Höhe von 750.000 Euro. Lediglich für Sanierungsprojekte werden keine Ausfallbürgschaften übernommen.