Hilfen für laufenden Betrieb

Begriffserklärung

Wer über Jahre als Gründer sein ganzes Wissen und vermögen in sein Unternehmen gesteckt hat, der ist zunächst darauf bedacht, dass sich dieses erfolgreich entwickelt. Ist dieses Ziel erst einmal geschafft, muss natürlich auch der laufende Betrieb erhalten werden. Und auch hierfür sind teilweise Investitionen nötig. Nur so gelingt es, auch die Rechte gegenüber den Kapitalgebern zu wahren, denn vielfach haben sich diese Kapitalgeber nicht unerhebliche Beteiligungen am Unternehmen eingeräumt. Nichts desto trotz sollte auch bei aufkommenden Krisensituationen ein menschliches Grundverständnis vorherrschen. Das heißt, nicht unbedingt die notwendigen Vertragsregelungen stehen an erster Stelle, es sollte auch sichergestellt sein, dass die Personen zueinander passen. Und zwar menschlich. Auf diese Weise lässt sich dann ein ausgewogenes Regelwerk schaffen, dass die Interessenlage aller Vertragsbeteiligten gleichmäßig berücksichtigt.

Das DtA-Betriebsmittelprogramm

Das Programm bietet zusätzliche Liquidität für Betriebsmittel an. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine Übernahme, eine Gründung oder eine aktive Beteiligung handelt. Es kann innerhalb der ersten acht Jahre nach der Gründung in Anspruch genommen werden.

Verwendungszwecke:

  • Vorfinanzierung von Aufträgen;
  • Aufstockung des Warenlagers;
  • Entwicklung neuer Produkte;
  • Einräumung von Zahlungszielen;
  • Markterschließung, Gehaltszahlungen;
  • Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen.

 Förderkonditionen:

  • Höchstbetrag: 100 % der Finanzierungssumme, maximal 2 Mio. Euro
  • Laufzeit: maximal 6 Jahre
  •  Tilgungsfreie Jahre: 1

Der Antrag an die DtA muss bei der Hausbank gestellt werden.

 Bürgschaften der Bürgschaftsbanken und Kredigarantiegemeinschaften

Wenn es für Investitions- und Betriebsmittelkredite für Nachfolgen oder Existenzgründungen an banküblichen Sicherheiten fehlt, können – in allen Bundesländern und in Berlin – Bürgschaftsbanken oder Kreditgarantiegemeinschaften einspringen. Voraussetzung: Ein tragfähiges Unternehmenskonzept. Diese Bürgschaftsbanken oder Kreditgarantiegemeinschaften sind Selbsthilfeeinrichtungen der privaten Wirtschaft. Sie übernehmen Bürgschaften für einen Kredit, und zwar für Betriebe des privaten gewerblichen Mittelstandes (Handwerk, Han-del, Kleinindustrie, Gaststätten- und Dienstleistungsgewerbe usw.) sowie für Freie Berufe.

Förderkonditionen:

  • Höchstbetrag: Bürgschaftsbanken decken bis zu 80 % des Ausfalls. Der Höchstbetrag darf 750.000 Euro nicht übersteigen
  • Laufzeiten: bis zu 15 Jahre

Das Bürgschaftsprogramm der Deutschen Ausgleichsbank

Gründer haben in den neuen Bundesländern die Möglichkeit, Kredite in Höhen zwischen 750.000 und 10 Millionen Euro verbürgen zu lassen. Ergänzend hierfür steht das Bürgschaftsprogramm der Deutschen Ausgleichbank (DtA) zur Verfügung. Bei einer normalen Kreditaufnahme wird eine Bürgschaft in der Regel über die Hausbank beantragt. Gründer hingegen haben die Möglichkeit, sich rechtzeitig nach einer Bürgschaftsbank umzuschauen. Wer eine öffentliche Ausfallbürgschaft in Anspruch nimmt, hat auf die Bürgschaftssumme ca. ein Prozent Provision zu leisten. Um in den Genuss einer Bürgschaft zu kommen, muss der Bank ein entsprechendes Gründungskonzept vorgelegt und das Vorhaben exakt beschrieben werden. Schwachstellen innerhalb des Konzepts sollten hierbei nicht auftreten.

Wer als Gründer an einem ERP-Darlehen, einem KfW-Darlehen oder gar an einem DtA-Darlehen interessiert ist und nicht über entsprechend ausreichende Sicherheiten verfügt, sollte über seine Hausbank unbedingt eine Haftungsfreistellung beantragen. Viele Banken bieten hierfür eigene Programme. Wer nämlich von seiner Hausbank ein Förderprogrammdarlehen bewilligt und dieses auch ausbezahlt bekommt, steht für die gesamte Kreditsumme in Haftung. Gleiches gilt entsprechend für die Hausbank, diese steht wiederum in Haftung zum Geldgeber (bspw. KfW, DtA). Gründer sollten jedoch die Chance für sich nutzen und die Haftung reduzieren. Hierzu wird entsprechend ein Antrag auf Haftungsfreistellung gestellt, so dass ein Kredit auch bei nur gering bewertbaren Sicherheiten durch die Hausbank ausgekehrt werden kann. Eine Haftungsfreistellung kann in den alten Bundesländern zu 40 Prozent, in den neuen Bundesländern zu 50 Prozent beantragt werden. Sollte wider Erwarten der Insolvenzfall eintreten, werden die Sicherheiten des Kreditnehmers zuerst liquidiert, daran anschließend erfolgt eine prozentuale Aufteilung dieses Erlöses zwischen der Hausbank und dem Förderprogrammgeber.

Förderung von Unternehmensberatung

Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen, damit eben auch für den Fall der Unternehmensnachfolge, werden gefördert. Ziel ist, auf diesem Wege zu mehr Existenzgründungen zu motivieren und die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit gewerblicher Unternehmen zu verbessern.

Verwendungszwecke:

  • Für Übernehmer: Beratungen, um Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung der geplanten Übernahme/Gründung zu erhalten.
  • Für Übergeber (zur Vorbereitung der Übergabe) und Übernehmer (im Zuge der späteren Unternehmensführung): Allgemeine Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Probleme der Unternehmensführung inklusive der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen. Durch die Beratungen sollen unternehmerische Entscheidungen vorbereitet, konkrete Verbesserungsvorschläge entwickelt sowie im Zusammenhang damit Anleitungen zu ihrer Realisierung gegeben werden.
  • Energieeinsparberatungen über wirtschaftliche, technische und organisatorische Probleme im Zusammenhang mit einer sparsamen und umweltverträglichen Energieverwendung, einschließlich der Nutzung erneuerbarer Energien.
  • Umweltschutzberatungen, um Probleme, die sich aus der Durchführung von Umweltschutzmaßnahmen (z. B. Umwelt-Audit) ergeben, zu bewältigen.

Gefördert werden nur Beratungen, die von selbstständigen Beratern (Existenzgründungsberatung) oder Beratungsunternehmen durchgeführt werden, deren Umsatz zu über 50 % über Unternehmensberatungen erzielt wird.

Höhe der Zuschüsse:

  • Zuschüsse für Nachfolge- oder Existenzgründungsberatungen: 50 % der Beratungskosten, höchstens aber 1.250 Euro
  • Zuschüsse für allgemeine Beratungen: 40 % der Beratungskosten, höchstens aber 1.600 Euro

Innerhalb der Förderrichtlinien werden auch Zuschüsse für mehrere Beratungen gewährt, wenn diese zeitlich und thematisch voneinander getrennt und in sich abgeschlossen sind:

  •  für Gründungsberatungen bis max. 1.250 Euro
  •  für allgemeine Beratungen bis max. 3.200 Euro.

Auskünfte erteilt das Bundesamt für Wirtschaft (BAWi)