Private Equity-Finanzierungen

Begriffserklärung

Einige Jungunternehmer, die auf die Unterstützung von Private Equity-Finanzierungen setzen, erhöhen damit nicht nur ihre Finanzkraft und das Eigenkapital, sondern auch die Bonität. Dazu sollten die Gelder allerdings nicht nur in die Akquisition fließen, sondern vielmehr innerhalb der Unternehmensfinanzierung eingesetzt werden. Insbesondere der Mittelstand profitiert von diesem Wertwachstum, das durch die Finanzinvestoren ermöglicht wird. Dieses geht wieder einher mit Unternehmenswachstum, und auch dieser Schritt setzt weitere Investitionen für das Produktwachstum voraus. Eine Finanzierung der komplexen Art, denn sie bietet allgemein die Bereitstellung von außerbörslichem Eigenkapital, bereitgestellt durch Externe, die sich nicht im Gesellschafterkreis befinden.

Unternehmen können neben der Gewährung von Gesellschafteranteilen, wie dies zum Beispiel bei GmbHs üblich ist, auch auf Eigenkapital ersetzende Finanzinstrumente wie Mezzanine-Kapital oder Genusskapital zurückgreifen. Diese vielfältigen Einsatzmöglichkeiten zeigen, dass es sich bei Privat Equity weder um eine bestimmte Finanzierungsform handelt noch dass diese Finanzierungsform auf einen speziellen Kapitalgeber beschränkt ist. Vielmehr dient Private Equity als ein Instrument der Unternehmensfinanzierung, das neben dem so dringend benötigten Eigenkapital auch noch für die nötige Bonität innerhalb der Gesamtfinanzierung sorgt. Privat Equity ist Finanzkraft – deshalb gehört es auch zu den wichtigsten Erfolgsfaktoren innerhalb des unternehmerischen Wachstums. Gerade deshalb ist es so wichtig, dass sich Interessenten für Privat Equity Capital, genau überlegen, für welchen Investor sie sich entscheiden. Vielfach haben gerade Jungunternehmer hier das Problem, dass es den Investoren nicht nur um die Finanzierung von Investitionen geht, sondern um einen möglichst großen und schnellen Profit.

Dies hat allerdings fast immer fatale Folgen für das Unternehmen, denn der einst positive Aspekt dieser Finanzierungsart tritt damit in den Hintergrund, denn der Profit schlägt sich immer kostenintensiver auf die langfristige Perspektive des Unternehmens nieder. An Liquidität ist nicht mehr zu denken, denn das gesamte Geld landet umgehend bei den meist sofort darauf ausscheidenden Gesellschaftern. Es finden nur noch Umstrukturierungen für kurzfristige Wertsteigerungen statt, was den eigentlichen Finanzierungszweck wieder unterbindet. Am Ende befindet sich das gesamte Unternehmen mit einer Produktionsverlagerung im Ausland, weshalb ein Großteil der deutschen Mitarbeiter zur Entlassung frei steht.

Equity-Finanzierungen für Existenzgründer

Viele Gründer sind für die unternehmerische Entwicklung ihrer Ideen oder Produkte auf der Suche nach Business-Angels oder Venture-Capital-Gesellschaften, die ihnen Know-how und insbesondere Kapital zum Aufbau und Ausbau ihres Unternehmens zur Verfügung stellen. Die Eigenkapital- oder Equity-Finanzierung von Kapitalgebern eröffnet hier Möglichkeiten, die durch eine reine Fremdfinanzierung meistens undenkbar wäre. Der Grund: Von den meisten Gründern können in der Regel keine bankmäßigen Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden, was es den Banken wiederum möglich macht, mit entsprechenden Darlehensmitteln zur Verfügung zu stehen. Auch wenn im Zusammenhang mit einer Equity-Finanzierung der Begriff Risikokapital benutzt wird, bedeutet dies nicht, dass die VC-Finanzierer nicht ebenso darauf bedacht sind, ihr Investment bestmöglich abzusichern.

Von daher werden die von ihnen im Rahmen der Eigenkapitalfinanzierung eingegangenen Beteiligungen an das Gründungsunternehmen auf die Weise gestaltet, dass diese eine weitgehende Möglichkeit haben, die Verwendung des von ihnen zur Verfügung gestellten Kapitals zu kontrollieren, um sich auf diese Weise eine gewisse Einflussmöglichkeit auf die Leitung des Unternehmens zu sichern.

Wer als Gründer in sein Start-up-Unternehmen häufig alles gesteckt hat, ist zunächst einmal darauf bedacht, dass sich sein Unternehmen erfolgreich entwickelt. Nur dann besteht auch die Möglichkeit, vom persönlichen Einsatz auch zu profitieren. Ebenso wichtig ist es, die Rechte gegenüber den Kapitalgebern zu wahren, denn immerhin räumen diese eine nicht unerhebliche Beteiligung am Unternehmen ein. Trotz aller rechtlichen Möglichkeiten darf eines jedoch nicht außer Acht gelassen werden: Bevor die Beteiligten über notwendige Regelungen eines Vertrages nachdenken, muss zunächst sichergestellt werden, dass diese Personen auch menschlich und darüber hinaus auch fachlich zueinander passen.

Dieses menschliche Grundverständnis sollte auch bei aufkommenden Krisensituationen beibehalten werden. Vertragliches Ziel muss es dann sein, ein ausgewogenes Regelwerk zu schaffen, das die beiderseitigen Interessen der Vertragsbeteiligten möglichst gleichmäßig berücksichtigt. Es sollte zu einem angemessenen Verhältnis von Leistung und Gegenleistung kommen. Diesbezüglich sollte der Gründer allerdings wissen, welche eigenen Interessen es zu berücksichtigen und zu schützen gilt.

Darüber hinaus sollte jedem Gründer auch die Wettbewerbssituation kennen, d.h. welche Leistungen üblicherweise zu welchem Entgelt bei vergleichbaren Konstellationen angeboten werden. Eine Regelungsbedürftigkeit sollte nur insoweit bestehen, wenn hierfür nicht schon gesetzliche Vorschriften gelten. Um dies alles richtig einschätzen zu können, ist die Zuhilfenahme einer kompetenten juristischen Beratung unabdingbar.

Alternativen zu Privat-Equity-Finanzierungen

  •  Beteiligung eines oder mehrerer Teilhaber: Dies können zum Beispiel vermögende Privatinvestoren oder auch Firmen sein, die eine Beteiligung als rentable Geldanlage in Betracht ziehen. Auch ist es denkbar, dass leitende Mitarbeiter der Firma sich gegen Beteiligung am Unternehmen zur Mitfinanzierung der Firmenübernahme bereit erklären.
  • Kapitalbeteiligungsgesellschaften: Die Ziele von Kapitalbeteiligungsgesellschaften sind so ehrgeizig wie klar: Sie wollen möglichst schnell, möglichst viel Rendite erwirtschaften. Sie verwalten Fonds aus Mitteln von Banken, Versicherungen, Unternehmen und Privatpersonen. Für sie kommen alle Beteiligungsformen in Betracht.