Beteiligungsfinanzierungen

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Begriffserklärung

Unter einer Beteiligungsfinanzierung versteht man eine Außenfinanzierung über Eigenkapital. Der Unterschied von Eigen- zu Fremdkapital ist allerdings fließend, da es zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten hinsichtlich Fristigkeit, Haftung und Gewinnbeteiligung gibt. Der allgemeine Vorteil ist, dass durch das gesteigerte Eigenkapital die Möglichkeit der Fremdkapitalbeschaffung wesentlich verbessert wird. Der Nachteil: Die „Teilhaber“ beanspruchen einen gewissen Einfluss (Kontrollrecht). Dafür bringen sie aber in der Regel nützliches zusätzliches technisches, wirtschaftliches oder juristisches Know-how bis hin zu wichtigen Kontakten mit. Dafür kann aber die Qualität der Managementunterstützung sehr unterschiedlich ausfallen. Einige Beteiligungsgesellschaften haben sich zudem auf spezielle Branchen spezialisiert. Beteiligungskapital wird in verschiedenen Formen bereitgestellt:

  • Als direkte Beteiligung am Stammkapital des Unternehmens: Die sich am Unternehmen durch Geld beteiligenden Personen oder Gesellschaften sind in der Regel weniger an den laufenden Ausschüttungen denn an langfristigen Wertsteigerungen ihrer Investments interessiert. Durch diese Konstellation fallen keine liquiditätsbelastenden Zinszahlungen an.
  • Durch typische oder atypische stille Beteiligungen: Stille Gesellschafter sind sowohl am Gewinn als auch am Verlust der Gesellschaft beteiligt. Die Verlustbeteiligung kann allerdings vertraglich ausgeschlossen werden. Der Unterschied zwischen typischer und atypischer Beteiligung besteht darin, dass bei ersterer lediglich ein Anspruch auf Rückzahlung der Einlage zum Nennwert besteht, wogegen man bei der atypischen Form auch Anspruch auf Anteile an den stillen Reserven hat.
  • Durch eigenkapitalähnliche Darlehen: Bei diesen Darlehen können die Zinszahlungen zum Beispiel an Gewinnbeteiligungen gekoppelt werden. Diese Art von Beteiligung wird nach üblicherweise 10 Jahren zurückgezahlt, kann aber auch verlängert werden.

Bei seiner Wahlmöglichkeit muss der Unternehmer also selbst entscheiden, ob er entweder völlig anonym bleiben, unter Umständen einen Mitunternehmer aufnehmen und stark expandieren möchte, oder ob er lediglich Kapital benötigt.

Alternativen zur Beteiligungsfinanzierung

  •  Beteiligung eines oder mehrerer Teilhaber

Dies können zum Beispiel vermögende Privatinvestoren oder auch Firmen sein, die eine Beteiligung als rentable Geldanlage in Betracht ziehen. Weiter ist es denkbar, dass leitende Mitarbeiter des Unternehmens sich gegen Beteiligung am Unternehmen zur Mitfinanzierung der Firmenübernahme bereit erklären.

  •   Kapitalbeteiligungsgesellschaften

Das Ziel einer Kapitalbeteiligungsgesellschaft ist: Sie will möglichst schnell möglichst viel Rendite erwirtschaften. Kapitalbeteiligungsgesellschaften verwalten Fonds aus Mitteln von Banken, Versicherungen, Unternehmen und auch Privatpersonen. Für sie kommen alle Arten der Beteiligungsfinanzierung in Betracht.

  •   Mittelständische Beteiligungsgesellschaften

Es gibt – abweichend von den bisherigen Formen – auch Beteiligungsgesellschaften, denen es mehr um die Wirtschaftsförderung als um die zu erzielenden Gewinne geht. So gibt es mittelständische Beteiligungsgesellschaften, die stille Beteiligungen zu günstigen Konditionen anbieten (Industrie- und Handelskammern, die Landesbanken sowie regionale Kreditinstitute). Diese wiederum refinanzieren sich aus den Förderprogrammen des Bundes und der Länder.