Festzinsdarlehen

Die meisten Darlehen mit fester Zinsbindung werden in Deutschland im Bereich der Wohnbaufinanzierung abgeschlossen. In den meisten europäischen Ländern kennt man in diesem Bereich nur die variable Verzinsung des Kredites. Festzinskredite haben in Deutschland dagegen eine weitreichende Historie und untermauern den Sicherheitsgedanken der Deutschen in Bezug auf die Finanzierung des Eigenheims. Doch Festzinskredite haben auch ihre Tücken.

Sondertilgung, Vollablösung und Nichtabnahme

Zwischenzeitlich ist es üblich, dass in den Kreditverträgen dem Bankkunden Sondertilgungsrechte bis zu einem bestimmten Betrag pro Kalenderjahr eingeräumt werden. Dies erfolgt allerdings nicht automatisch, sondern nur auf Nachfrage des Kunden. Die alten Verträge sehen unter Umständen keine Sondertilgungsrechte vor.

Ist kein Sondertilgungsrecht vorgesehen, so ist es fast unmöglich, außerhalb der vertraglich vereinbarten Tilgungsraten das Darlehen zusätzlich zu tilgen. Die Bank ist nicht verpflichtet, die vorzeitige Rückzahlung ganz oder teilweise zu akzeptieren. Der Grund hierfür ist die vertragliche Vereinbarung hinsichtlich der Laufzeit und der Tilgungsmodalitäten.

Es gibt nur vereinzelte Fälle, wann ein Bankkunde sein Festzinsdarlehen teilweise tilgen oder komplett ablösen kann. Dazugehört beispielsweise der Verkauf der finanzierten Immobilie.

Dies wurde mit einem BGH-Urteil entschieden. Die Banken leiten aus dem Urteil ab, dass für alle anderen Lebenssituationen die Sonderleistung des Kreditnehmers nicht akzeptiert werden muss. Der BGH hat es versäumt, solche Lebenssituationen hinreichend zu konkretisieren, in denen eine Bank beispielsweise eine Vollablösung akzeptieren muss.

Was aber ausreichend konkretisiert wurde, ist die mathematische Berechnungsweise des finanziellen Schadens, der einer Bank bei einer vorzeitigen Ablösung oder Sondertilgung entsteht. Der Schaden entsteht der Bank immer dann, wenn der zurückbezahlte Kredit zu deutlich schlechteren Konditionen wieder ausgereicht bzw. angelegt werden kann, als die ursprünglich im Vertrag vereinbarten Konditionen. Der Vergleich erfolgt auf Basis einer Zinskurve, die vom BGH für solche Fälle allen Kreditinstituten vorgegeben wurde.

Skurril ist auch die Tatsache, dass Kreditinstitute auch Geld verlangen können, wenn der Kredit nicht während der Bereitstellungsfrist in Anspruch genommen wird. Wer sich also ein Darlehen nur auf Vorrat sichern und erst später über die mögliche Inanspruchnahme entscheiden möchte, sollte einkalkulieren, dass bei Nichtabnahme eine hohe Vorfälligkeitsentschädigung bezahlt werden muss.

Zinssatz anpassen

Da die Zinsvereinbarung fest ist, lässt sich diese während der vereinbarten Frist nicht ändern. Selbst wenn die Marktzinsen zwischenzeitlich gefallen sind und die Bank mit identischer Marge einen neuen Kredit vergeben könnte, lässt sich keine Bank auf Zinssatzanpassungen während der vereinbarten Festzinsbindung ein.

Dies liegt daran, dass die vertragliche Regelung für beide Seiten gilt. Die Bank hat auch kein Recht, bei steigenden Zinsen den Kreditzins anzupassen. Für Kreditnehmer, die während einer Hochzinsphase ihre Darlehen abgeschlossen haben, ist dieser Zustand bei zwischenzeitlich gefallenen Zinsen ärgerlich. Wer also fallende Zinsen erwartet, sollte entweder nur kurze Festzinsbindungen eingehen (beispielsweise nur ein Jahr) oder sein Darlehen variabel verzinslich gestalten.